Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter
Anbieter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist:
Goschler & Daniels Fotobox GbRvertretungsberechtigte Gesellschafter: Nicolas Goschler, Marie-Theres Daniels
Anschrift: Uhlandstraße 10, 84069 Schierling, Deutschland
Telefon: +49 1556 715 96 06
Mail: kontakt (at) alte-schachtel-fotobox (punkt) de
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter vermietet entgeltlich eine mobile Vintage-Fotobox in einem umgebauten Eriba Puck Anhänger (Baujahr 1964) inklusive der vereinbarten Ausstattung und Accessoires (nachfolgend „Fotobox“).
2. Zustandekommen des Vertrags
Mit der Buchung und/oder der Unterschrift auf dem Buchungsbestätigungsformular gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
Ein Vertrag kommt erst mit dem Eingang der unterzeichneten Buchungsbestätigung zustande. Erst danach gilt der gewünschte Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB als verbindliche Grundlage des Vertragsverhältnisses an.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Fotobox (Eriba Puck), sämtliche technische Komponenten, Accessoires, Requisiten sowie Zusatzleistungen bleiben während und nach der Mietdauer uneingeschränkt Eigentum des Anbieters.
4. Preise und Fahrtkosten
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Fahrtkosten sind bis zu einer Entfernung von 50 km (einfache Strecke) ab 84069 Schierling im Preis enthalten.
Für jeden weiteren Kilometer der einfachen Strecke werden 0,85 € berechnet. Maßgeblich ist die kürzeste zumutbare Straßenverbindung. Bei einer Entfernung von 60 km (einfache Strecke) fallen somit 10 × 0,85 € = 8,50 € an.
Bei Entfernungen über 100 km (einfache Strecke) kann ein individuelles Pauschalangebot vereinbart werden.
5. Mietdauer, Aufbau und Abbau
Die Mietdauer beginnt nach abgeschlossenem Aufbau der Fotobox am Veranstaltungsort. Die vereinbarte Nutzungsdauer — im Paket Classic fünf Stunden — läuft ab diesem Zeitpunkt. Auf- und Abbauzeiten werden nicht auf die Nutzungsdauer angerechnet.
Der Aufbau erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Der Abbau erfolgt in der Regel am Folgetag; der genaue Zeitpunkt wird vorab individuell vereinbart.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- ein ebener, tragfähiger und ausreichend dimensionierter Stellplatz zur Verfügung steht
- eine geeignete Zufahrt für das Zugfahrzeug und den Anhänger gewährleistet ist
- ein funktionsfähiger Stromanschluss (230 V, haushaltsüblich abgesichert) bereitsteht
- der Zugang zur Location während des Aufbaus sowie zum vereinbarten Abbautermin am Folgetag uneingeschränkt möglich ist
- die Fotobox über Nacht sicher am Stellplatz verbleiben kann
Verzögert sich der Abbau aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, Veranstaltungsverlängerung), können hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet werden.
6. Stornierung
Da für jede Veranstaltung ein individueller Termin exklusiv reserviert wird, gelten im Falle einer Stornierung folgende Ausfallpauschalen, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtsumme:
- bis 31 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
- 14 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 60 %
- weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 %
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Anbieter.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Im Falle höherer Gewalt (z. B. behördliche Veranstaltungsverbote oder unvorhersehbare, von keiner Vertragspartei zu vertretende Ereignisse) entfallen die Stornogebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Fotobox samt Ausstattung pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen, Verschmutzungen sowie Fremdeingriffen zu schützen.
Die Fotobox darf nicht bewegt, verschoben oder umgestellt werden. Sollte eine Standortveränderung notwendig sein, darf diese ausschließlich durch den Anbieter erfolgen.
Der Kunde stellt sicher, dass auch die Location darüber informiert ist und keine Veränderungen an der Fotobox vorgenommen werden.
8. Unzulässige Nutzung
Dem Kunden ist untersagt:
- a) die Fotobox oder einzelne Bestandteile an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen
- b) bauliche, technische oder optische Veränderungen vorzunehmen
- c) die Fotobox zu öffnen, umzubauen oder gewaltsam zu manipulieren
- d) Lebensmittel, Getränke oder sonstige Flüssigkeiten auf oder in der Fotobox zu platzieren (außer am gekennzeichneten Getränkeparkplatz)
9. Haftung
- a) Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Bild-, Persönlichkeits- und Urheberrechte der Veranstaltungsteilnehmer verantwortlich.
- b) Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden.
- c) Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Fotobox oder einzelner Bestandteile haftet der Kunde für die vollständigen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
- d) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- e) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für während der Mietdauer entstandenes Bildmaterial oder Datenverluste.
10. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Website des Anbieters.
11. Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung entstandene Bilder vom Anbieter zu Werbe- und Portfoliozwecken (z. B. Website, Social Media, Print) verwendet werden dürfen.
Dieser Nutzung kann der Kunde vorab schriftlich widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
Eine Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
13. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Regensburg, 03.09.2026